Was macht AEFIS ?

 

Der Arbeitskreis „Ärzte für Immissionsschutz“ beschäftigt sich seit Jahren mit der Thematik Immissionsschutz und Umweltmedizin.

Wir haben bundesweite und internationale Kontakte und Kooperationen und stehen auch mit vielen Behörden und Körperschaften in fachlichem Austausch. Wir arbeiten als Ärzte mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen. Dies ist gerade in diesem komplexen Themenfeld der Umweltmedizin von großer Bedeutung und bereichert unsere Arbeit. Wir stehen in Kontakt zu Betroffenen.

Wir erleben als Ärzte in Anamnese und Diagnostik in der

täglichen Praxis die Beschwerden und Symptome der Patienten.

Ärzte für Immissionsschutz eint umweltmedizinisches Interesse und das ärztliche Verantwortungsgefühl
Gesundheitsgefahren für Menschen früh zu erkennen, sie zu benennen und zu vermeiden. Wir wollen die Bedeutung des Immissionsschutzes aufzeigen und auf dem

Niveau der medizinischen Grundlagenforschung diskutieren und verstehen.
Dieses muss unabhängig jeglicher Begehrlichkeiten

und Interessen Dritter erfolgen können, so wie es die ärztliche Ethik vorgibt.

 

Dr. med Stephan Bartels (Dermatologie)

Dr. med. Anita Schmidt-Jochheim (Gynäkologie)

Dr. med. Rolf Sammeck (Neuroanatomie)

PD. Dr. med. E. Franz (Dermatologie)

Prof. Dr. med. Heyo Eckels ( Radiologie)

Dr. med.Thomas Carl Stiller (Allgemeinmedizin)

Dr. med. Johannes Mayer

Dr. med. Albert Scheuer (Innere Medizin)

Heinz Timm (Dipl-med)

Dr. med.Michael Jäkel (HNO)

Dr. med. Ulrike Diehl (Innere Medizin)

Martina Ohlmer (Allgemeinmedizin)

Dr. med. Stephan Kaula (Allgemeinmedizin)

 



Gelöbnis Bundesärztekammer

Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:

“Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich,

mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten

soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin

oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle

Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten
und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen

weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach
Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen
und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst

nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen

die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.”