Berlin, 18. Dezember 2015
Vorsorge/Stromleitungen
Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wird der Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern weiter verbessert. Die zuständigen Landesbehörden können künftig nach einheitlichen Vorgaben
prüfen, ob das festgeschriebene Minimierungsgebot für elektrische und magnetische Felder, die zum Beispiel von Stromtrassen ausgehen, eingehalten wird.
Einer entsprechenden Vorschrift hat heute der Bundesrat zugestimmt. Die Regelung soll Anfang des neuen Jahres in Kraft treten.
Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) schreibt vor, elektrische und magnetische Felder, die von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen ausgehen, zu minimieren. Solche Anlagen sind zum Beispiel Hochspannungsfreileitungen und Erdkabel, aber auch Transformatoren und Konverterstationen (Umspannwerke). In der vom Bundesrat gebilligten allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dieses Minimierungsgebot konkretisiert.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dieser Vorschrift erhalten die Vollzugsbehörden ein einheitliches Umsetzungs-, Prüf- und Bewertungsschema für den Vollzug des Minimierungsgebots. Sie können damit zeitnah und abschließend prüfen, ob die Anlagenbetreiber ihrer Pflicht zur Minimierung der Felder nachkommen. Damit wird zum einen der vorbeugende Gesundheitsschutz verbessert, zum anderen kommen die einheitlichen Regelungen dem bundesweit notwendigen Ausbau der Stromnetze zugute.“
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift legt fest, dass alle neu errichteten und wesentlich geänderten Anlagen auf ihr Minimierungspotential zu untersuchen sind, wenn sich in ihrem
Einwirkungsbereich Orte befinden, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können (z.B. Wohnungen, Schulen).
Die Minimierung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt nach dem Stand der Technik, der in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift beschrieben wird. Im weiteren Abwägungsprozess spielen
unter anderem auch Aspekte des Naturschutzes und Artenschutzes, der Wirtschaftlichkeit und Netzverfügbarkeit eine Rolle.
Zu den vom Bundesrat beschlossenen geringfügigen Maßgaben bedarf es noch der abschließenden Zustimmung des Bundeskabinetts im Januar 2016. Danach kann die allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft treten.
Das BMUB auf Twitter: @bmub.
PTB hat in einem internationalen Kooperationsprojekt die Grenzbereiche des Hörens (Infra- und Ultraschall) untersucht
Aktivität im Gehirn im Gebiet des auditiven Cortex bei Stimulation
durch niederfrequenten Schall und Infraschall (Quelle: Max-Planck-Institut für Bildungsforschung)
Schallquelle für die objektive Untersuchung der auditorischen Wahrnehmung von Infraschall mittels Magnetoenzephalographie (MEG) und Magnetresonanztomographie
(MRT)
Entgegen der allgemeinen Meinung ist das Hören von Infraschall (f < 16 Hz) möglich und führt zu individuell unterschiedlicher Belästigung. Die Mechanismen dieser auditorischen Wahrnehmung
durch den Menschen sind aber bis heute weitgehend ungeklärt. Im Rahmen des europäischen Forschungsprojektes „EARS" werden diese Mechanismen mit Hilfe von objektiven Verfahren der Medizintechnik,
wie z.B. Magnetresonanztomopraphie (MRT) und Magnetoenzephalographie (MEG) näher untersucht und objektive Schwellen ermittelt.
Die Untersuchung der durch einen akustischen Stimulus ausgelösten neuronalen Gehirnaktivität mittels Magnetresonanztomographie (MRT) und Magnetoenzephalographie (MEG) ist eine Herausforderung für
die Beschallungstechnik. Durch die hohe Empfindlichkeit der MEG-Sensoren gegenüber kleinsten Magnetfeldänderungen und wegen des starken statischen Magnetfelds des MRT (> 3 Tesla) können
herkömmliche Audiometriekopfhörer auf Grund der enthaltenen Metallkomponenten nicht verwendet werden. Desweiteren erzeugen diese Kopfhörer keine verzerrungsarmen Stimuli mit ausreichend hohem
Schallpegel. Die in der PTB entwickelte Schallquelle basiert auf der Idee, die Schallübertragung mittels Schlauch, ähnlich wie bei einem Hörgerät, zu gewährleisten.
https://www.ptb.de/cms/presseaktuelles/journalisten/presseinformationen/presseinfo-artikel.html?tx_news_pi1[news]=5963&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[day]=10&tx_news_pi1[month]=7&tx_news_pi1[year]=2015&cHash=0f540c616e6aa47c5eed27c71f9aeb59
Berlin, 18. Dezember 2015
Vorsorge/Stromleitungen
Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wird der Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern weiter verbessert. Die zuständigen Landesbehörden können künftig nach einheitlichen Vorgaben
prüfen, ob das festgeschriebene Minimierungsgebot für elektrische und magnetische Felder, die zum Beispiel von Stromtrassen ausgehen, eingehalten wird.
Einer entsprechenden Vorschrift hat heute der Bundesrat zugestimmt. Die Regelung soll Anfang des neuen Jahres in Kraft treten.
Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) schreibt vor, elektrische und magnetische Felder, die von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen ausgehen, zu minimieren. Solche Anlagen sind zum Beispiel Hochspannungsfreileitungen und Erdkabel, aber auch Transformatoren und Konverterstationen (Umspannwerke). In der vom Bundesrat gebilligten allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dieses Minimierungsgebot konkretisiert.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dieser Vorschrift erhalten die Vollzugsbehörden ein einheitliches Umsetzungs-, Prüf- und Bewertungsschema für den Vollzug des Minimierungsgebots. Sie können damit zeitnah und abschließend prüfen, ob die Anlagenbetreiber ihrer Pflicht zur Minimierung der Felder nachkommen. Damit wird zum einen der vorbeugende Gesundheitsschutz verbessert, zum anderen kommen die einheitlichen Regelungen dem bundesweit notwendigen Ausbau der Stromnetze zugute.“
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift legt fest, dass alle neu errichteten und wesentlich geänderten Anlagen auf ihr Minimierungspotential zu untersuchen sind, wenn sich in ihrem
Einwirkungsbereich Orte befinden, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können (z.B. Wohnungen, Schulen).
Die Minimierung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt nach dem Stand der Technik, der in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift beschrieben wird. Im weiteren Abwägungsprozess spielen
unter anderem auch Aspekte des Naturschutzes und Artenschutzes, der Wirtschaftlichkeit und Netzverfügbarkeit eine Rolle.
Zu den vom Bundesrat beschlossenen geringfügigen Maßgaben bedarf es noch der abschließenden Zustimmung des Bundeskabinetts im Januar 2016. Danach kann die allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft treten.
Das BMUB auf Twitter: @bmub.
PTB hat in einem internationalen Kooperationsprojekt die Grenzbereiche des Hörens (Infra- und Ultraschall) untersucht
Aktivität im Gehirn im Gebiet des auditiven Cortex bei Stimulation
durch niederfrequenten Schall und Infraschall (Quelle: Max-Planck-Institut für Bildungsforschung)
Schallquelle für die objektive Untersuchung der auditorischen Wahrnehmung von Infraschall mittels Magnetoenzephalographie (MEG) und Magnetresonanztomographie
(MRT)
Entgegen der allgemeinen Meinung ist das Hören von Infraschall (f < 16 Hz) möglich und führt zu individuell unterschiedlicher Belästigung. Die Mechanismen dieser auditorischen Wahrnehmung
durch den Menschen sind aber bis heute weitgehend ungeklärt. Im Rahmen des europäischen Forschungsprojektes „EARS" werden diese Mechanismen mit Hilfe von objektiven Verfahren der Medizintechnik,
wie z.B. Magnetresonanztomopraphie (MRT) und Magnetoenzephalographie (MEG) näher untersucht und objektive Schwellen ermittelt.
Die Untersuchung der durch einen akustischen Stimulus ausgelösten neuronalen Gehirnaktivität mittels Magnetresonanztomographie (MRT) und Magnetoenzephalographie (MEG) ist eine Herausforderung für
die Beschallungstechnik. Durch die hohe Empfindlichkeit der MEG-Sensoren gegenüber kleinsten Magnetfeldänderungen und wegen des starken statischen Magnetfelds des MRT (> 3 Tesla) können
herkömmliche Audiometriekopfhörer auf Grund der enthaltenen Metallkomponenten nicht verwendet werden. Desweiteren erzeugen diese Kopfhörer keine verzerrungsarmen Stimuli mit ausreichend hohem
Schallpegel. Die in der PTB entwickelte Schallquelle basiert auf der Idee, die Schallübertragung mittels Schlauch, ähnlich wie bei einem Hörgerät, zu gewährleisten.
https://www.ptb.de/cms/presseaktuelles/journalisten/presseinformationen/presseinfo-artikel.html?tx_news_pi1[news]=5963&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&tx_news_pi1[day]=10&tx_news_pi1[month]=7&tx_news_pi1[year]=2015&cHash=0f540c616e6aa47c5eed27c71f9aeb59